Honorare
Honorare für Selbsterfahrung und Supervision richten sich nach den berufsüblichen Sätzen für Einzel- bzw. Gruppensupervision. Sprechen Sie mich gern an.
Psychotherapie-Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit einem Steigerungssatz von i. d. R. 2,3 (in Ausnahmefällen 3,5) privat in Rechnung gestellt. Wegen einer möglichen Erstattung, ggf. Teilerstattung setzen Sie sich mit Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung.
Kosten für Psychotherapie oder Supervision und Selbsterfahrung im Rahmen einer psychotherapeutischen Fort- oder Weiterbildung bzw. im beruflichen Kontext können ggf. steuerlich abgesetzt werden. Am besten informieren Sie sich für Ihren persönlichen Fall.
